Praxisinfos

Was genau ist Ergotherapie?

Selbst handeln zu können, sich sinnvoll zu betätigen und das eigene Leben in der Hand zu haben sind Grundvoraussetzungen für Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität. Ergotherapeuten unterstützen Menschen aller Altersgruppen, die in ihren Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind und denen diese Voraussetzungen fehlen.


Das wesentliche Ziel einer ergotherapeutischen Behandlung ist größtmögliche Selbstständigkeit und Autonomie, das Teilhaben am Leben mit all seinen Perspektiven und Herausforderungen. Dafür erarbeiten Ergotherapeuten gemeinsam mit ihren Patienten jeweils individuelle Lösungen, damit sie ihre Handlungsfähigkeiten entwickeln, wiedererlangen oder erhalten können. So bekommen sie Bestätigung und Anerkennung und die Zufriedenheit mit dem Leben kehrt zurück.


Das Besondere der Ergotherapie ist, jeden Menschen mit all seinen körperlichen, seelischen, geistigen und sozialen Aspekten und in seiner Einzigartigkeit zu betrachten. Das Ziel der Ergotherapie ist die Handlungsfähigkeit des Menschen in Alltag, Schule und Beruf. Dabei berücksichtigen Ergotherapeuten die für den Einzelnen wichtigen Rollen und Aufgaben, sein Lebensumfeld und die notwendigen geistigen oder körperlichen Fähigkeiten, um selbstständig Dinge zu erledigen oder Handlungen auszuführen.


Ergotherapeuten arbeiten auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen und einer fundierten mehrjährigen Ausbildung und/oder eines Studiums. Ihr vielschichtiges Aufgabenfeld beherrschen sie dank ihrer in Theorie und Praxis erworbenen, breit gefächerten Kenntnisse der Zusammenhänge von Gesundheit.

Praxis Ergo liege
Praxis Ergo schaukel
Praxis Ergo skelett

Der Weg zur Ergotherapie
Eine ergotherapeutische Behandlung kann z. B. während eines Klinikaufenthalts, einer Rehabilitationsmaßnahme, in einem Altenheim oder in Einrichtungen der Frühförderung erfolgen. Zunehmend wird Ergotherapie auch am Arbeitsplatz eingesetzt, etwa im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung. Deutschlandweit bieten Ergotherapeuten darüber hinaus auch ambulant, also in eigener Praxis, ihre gesundheitlichen Dienste an. Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt die behandelnde Ärztin aus.


Pro Verordnung müssen Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse (ab dem 18. Lebensjahr) in der Regel eine Zuzahlung von 10 % selbst tragen. Die erste Verordnung umfasst üblicherweise zehn Behandlungseinheiten. Erfolgt danach eine Weiterbehandlung, so werden in der Regel erneut zehn Therapieeinheiten verordnet. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30 und 60 Minuten. Die Frequenz der Behandlungstermine ist abhängig von der Situation der Betroffenen.

Quelle: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.

 

Unser Service für Sie:

  • Behandlungen aller Kassen sowie Privatbehandlungen
  • Vorort kurze Wartezeiten
  • Flexible Terminvereinbarung
  • Eltern- und Angehörigenberatung
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit  mit Ärzten, Fachtherapeuten und Pädagogen
  • Regelmäßige Weiter- und Fortbildungen in den verschiedenen Arbeitsbereichen
  • Mitglied im Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE)